Related Posts

Import i eksport drewna

Der Holzhandel in der EU erfordert die Einhaltung strenger Vorschriften. Was müssen Importeure wissen?

Oceń post

Der Import von Holz aus Drittländern, einschließlich Norwegen, in das Zollgebiet der Europäischen Union unterliegt detaillierten Kontrollverfahren und Dokumentationspflichten. „Die Komplexität der Verfahren bedeutet, dass Importeure sich der Notwendigkeit bewusst sein müssen, gleichzeitig die phytosanitären, zollrechtlichen und registrierungsbezogenen Anforderungen zu erfüllen“, erklärt Joanna Porath, Inhaberin der Zollagentur AC Porath.

Holz wird aus Drittländern, unter anderem aus Norwegen, in die Europäische Union eingeführt. Trotz der Zugehörigkeit zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) genießt Norwegen nicht die volle Warenverkehrsfreiheit, die innerhalb der EU gilt.

„Die EU-Phytosanitätsvorschriften verlangen die Kontrolle von Pflanzenmaterial, das von außerhalb der EU stammt. Das bedeutet, dass Holz aus Norwegen denselben Verfahren unterliegt wie Holz aus jedem anderen Nicht-EU-Land“, erläutert Joanna Porath.

Jede Sendung muss mit einem originalen Pflanzengesundheitszeugnis versehen sein, das von der nationalen Pflanzenschutzbehörde des Ausfuhrlandes ausgestellt wird. Dieses Zeugnis bestätigt, dass das Holz frei von Quarantäneschädlingen ist und gegebenenfalls vor dem Export einer vorgeschriebenen Behandlung unterzogen wurde.

Schritt-für-Schritt-Verfahren

 

Nach dem Eintreffen an der EU-Grenze muss die Sendung zur pflanzengesundheitlichen Grenzkontrolle angemeldet werden. In Polen wird diese Kontrolle von den Woiwodschaftsinspektoraten für Pflanzenschutz und Saatgutinspektion (WIORiN) durchgeführt. Die Anmeldung erfolgt elektronisch über das TRACES-System, bevor die Grenze überschritten wird.

Die EU-Holzhandelsverordnung (EUTR) verbietet das Inverkehrbringen von illegal geschlagenem Holz auf dem EU-Markt. Jedes Unternehmen, das Holz erstmals in den EU-Markt einführt, ist verpflichtet, ein Sorgfaltspflichtsystem (Due Diligence System) anzuwenden.

„Das Sorgfaltspflichtsystem besteht aus drei Schritten: der Sammlung von Informationen über das Holz, der Bewertung des Risikos einer illegalen Herkunft und der Minimierung dieses Risikos. Erst wenn das Risiko auf ein vernachlässigbares Niveau reduziert wurde, darf das Holz legal in den EU-Markt eingeführt werden“, betont Joanna Porath, Geschäftsführerin von AC Porath.

Zollverfahren und Zollpräferenzen

 

Nach den neuesten Daten stammen die größten Mengen an Rohholz, die nach Polen importiert werden, aus Tschechien, Litauen und Deutschland, gefolgt von skandinavischen Ländern und der Slowakei. Importeure müssen bestimmte Zollverfahren beachten – zum Beispiel, ob die Ware zollpräferenziell behandelt werden kann, ob Ursprungsnachweise (z. B. EUR.1, REX) vorliegen und ob die Ware in Polen zum freien Verkehr zugelassen oder nur im Transit in andere EU-Länder befördert wird.

„Ein Importeur, der Holz zu gewerblichen Zwecken in die EU einführt, muss als sogenannter professioneller Betreiber bei der staatlichen Pflanzenschutzinspektion (WIORiN) registriert sein und über ein Konto im TRACES-NT-System verfügen. In Polen ist diese Registrierung – durch Eintrag in das amtliche Register der professionellen Betreiber – erforderlich, bevor Pflanzen und pflanzliche Erzeugnisse, einschließlich Holz, importiert werden dürfen“, erklärt Joanna Porath, Inhaberin von AC Porath.

Für die Zulassung zum freien Verkehr in Polen ist außerdem die Registrierung des Importeurs auf der PUESC-Plattform sowie die Entrichtung der Einfuhrumsatzsteuer (Mehrwertsteuer) erforderlich. Bei reinem Transit durch Polen ist eine Registrierung bei PUESC nicht erforderlich.

Polen importiert nicht nur Holz, sondern gehört auch zu den zehn größten Holzexporteuren der Welt. Das meiste unverarbeitete Holz aus Polen wird in EU-Märkte sowie nach China exportiert.