Die Einfuhr von Waren im Sinne des Zollrechts bedeutet deren Verbringung in das Gebiet der Zollunion.
Das Einfuhrverfahren in den EU-Verordnungen ist das sogenannte Freigabeverfahren. Es legt detaillierte Anforderungen an die Einfuhr von Waren nach Polen und in die EU fest, wie z.B. die Verpflichtung, Waren anzumelden, entsprechende Gebühren, d.h. Zölle und Steuern (Zoll- und Steuerabgaben), zu entrichten sowie verschiedene Vorschriften über Verbote und Handelsbeschränkungen, wie z.B. Gesundheits- und Pflanzenschutzvorschriften oder technische Normen, einzuhalten. Besonderer Wert wird auf die Identifizierung von Waren gelegt, die unter die Produktsicherheit fallen, sowie auf die ordnungsgemäße Kennzeichnung der Produkte und die korrekte Dokumentation in diesem Zusammenhang.
Was ist die EU-Zulassung?
Die EU-Zulassung für das Inverkehrbringen ist die Erlaubnis, ein Produkt auf den Markt zu bringen und es frei zu vertreiben. Diese Zulassung gilt für alle Waren, die in der EU Vorschriften und Abgaben (Einfuhrsteuern und -zölle) unterliegen, darunter Industrieerzeugnisse, Lebensmittel, Arzneimittel, Kosmetika, elektronische Waren und andere.
Damit ein Produkt auf dem Gebiet Polens oder eines anderen EU-Landes vermarktet werden darf, muss es die in den EU-Verordnungen und den von den Kontrollbehörden festgelegten Normen festgelegten Anforderungen erfüllen, z. B. in Bezug auf Sicherheit, Hygiene, Qualität, Umweltschutz und Verbraucherrechte. Je nach Art der Ware können auch Einfuhrzölle (Zölle und Steuern), Bescheinigungen oder Lizenzen erforderlich sein, und es müssen möglicherweise besondere Genehmigungen und Lizenzen eingeholt werden. Die Einfuhr von Waren ist daher ein komplexes Verfahren, bei dem viele Anforderungen erfüllt werden müssen.
Die Einfuhr von Waren nach Polen kann von den Unternehmern selbst oder über eine Zollagentur erfolgen, die als Vermittler zwischen dem Unternehmer und dem Zollamt fungiert. Die Zollagentur kann bei der ordnungsgemäßen Tarifierung, der Erstellung und Vorlage der erforderlichen Zolldokumente und der Erledigung der mit der Einfuhr von Waren aus dem Ausland verbundenen Formalitäten an den Grenzzollstellen, wie z. B. der Entrichtung der Einfuhrzölle – Zoll und Steuer – behilflich sein.
Einfuhrverfahren und -gebühren
Bei der Einfuhr müssen Unternehmen die Vorschriften der Europäischen Union über Zollverfahren einhalten, die im EU-Zollkodex (UKC), der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 und der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 sowie in den nationalen Vorschriften zum Zollrecht und zur Zoll- und Steuerverwaltung festgelegt sind. Alle Waren, die nach Polen oder in ein anderes EU-Land eingeführt werden, unterliegen diesen Vorschriften, von denen die meisten mit Abgaben (Zöllen und Steuern) belegt sind.
Die Genehmigung für das Inverkehrbringen in der EU ist ein komplexer Prozess, an dem verschiedene Institutionen und Regulierungsbehörden beteiligt sind, darunter Zoll- und Steuerbehörden, Handelsinspektionen, Behörden für Lebensmittel- und Produktsicherheit sowie Regulierungsstellen für bestimmte Branchen. Mit diesem Verfahren soll sichergestellt werden, dass Waren, die auf den europäischen Markt gelangen, für die Verbraucher sicher sind und bestimmte Qualitäts- und Sicherheitsstandards erfüllen. Importabgaben wie Zölle und Steuern wiederum dienen dem Schutz des EU-Binnenmarktes.
Die genauen Anforderungen und Verfahren für die Einfuhr variieren je nach Art der Ware und des Herkunftslandes. AC Porath unterstützt als Teil der Zollagentur Unternehmer bei der Erledigung aller Tätigkeiten vor den Zollbehörden in der gesamten Europäischen Union im Rahmen der Vertretung bei der Einfuhr von Waren nach Polen.