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Zollverfahren

 

Der EU-Kodex (UKC) ist eine Rechtsquelle, die in der gesamten EU einheitlich gilt. Der UKC enthält eine Aufzählung der verschiedenen Zollverfahren und -abläufe, und zwar:

  1. Genehmigung für das Inverkehrbringen
  2. Ausfuhren
  3. Besondere Verfahren

 

Freigabe der Waren

Die Freigabe ist ein Zollverfahren, das gemeinhin als Einfuhrverfahren bezeichnet wird. Mit diesem Anmeldeverfahren verleihen wir Nicht-EU-Waren den EU-Zollstatus. Die Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr erfordert:

  • die Anwendung von handelspolitischen Maßnahmen;
  • die Erhebung der gesetzlich geschuldeten Abgaben (Einfuhrabgaben);
  • Erfüllung anderer für die Einfuhr von Waren erforderlicher Förmlichkeiten (z. B. Vorlage eines Veterinärzeugnisses, eines Pflanzengesundheitszeugnisses usw.).

 

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Ausfuhren

Die Ausfuhr ist das genaue Gegenteil der Überlassung von Waren. Diese Art von Verfahren beinhaltet die Verbringung von EU-Waren aus dem Zollgebiet der EU und wird gemeinhin als Ausfuhrverfahren bezeichnet.

  • Worauf müssen Sie achten?
  • Die Anmeldung von Waren für das Zollausfuhrverfahren erfordert die Erfüllung der Ausfuhrformalitäten, einschließlich handelspolitischer Maßnahmen und Ausfuhrabgaben;
  • Waren, die das Zollgebiet der EU verlassen, verlieren ihren EU-Status und werden
  • e ist eine nicht gewerkschaftlich organisierte Ware;
  • Waren, die zum Ausfuhrverfahren angemeldet werden, unterliegen ab dem Zeitpunkt der Annahme der Anmeldung bis zum Verlassen der EU der zollamtlichen Überwachung. Die zollamtliche Überwachung ist die allgemeine Tätigkeit der Zollbehörden, die die Einhaltung der zollrechtlichen Vorschriften sicherstellen soll;
  • Bevor die Waren die EU verlassen, prüft die Zollstelle auf der Grundlage einer Risikoanalyse, ob die gestellten Waren mit den Angaben in der Anmeldung übereinstimmen.

 

Besondere Verfahren

Neben der Überlassung und Ausfuhr von Waren gibt es eine weitere Kategorie von Zollverfahren. Dabei handelt es sich um besondere Verfahren, und zwar

  • Versandverfahren (intern und extern) – für die Beförderung von Waren zwischen der Europäischen Union und den Ländern des gemeinsamen Versandverfahrens sowie zwischen den Ländern des gemeinsamen Versandverfahrens selbst;
  • Lagerung (Zolllager, Freizone);
  • Besondere Bezeichnung (vorläufige Freigabe, endgültige Bezeichnung);
  • Veredelung (aktiver oder passiver Veredelungsverkehr).

 

Zölle

Ein Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrag ist ein zollrechtlich festgelegter Betrag für die betreffende Ware. Er ergibt sich aus der Zuordnung der Ware zu einem bestimmten Zolltarifcode. In Polen ist das Zolltarifinformationssystem ISZTAR, auf der Ebene der Europäischen Union ist es das TARIC-System.

Die Zollschuld entsteht zum Zeitpunkt der Annahme der Zollanmeldung, und der Anmelder ist der Schuldner, der die Zahlung zu leisten hat. Das UKC legt auch besondere Fälle fest, in denen eine Schuld entsteht, u. a. wenn der Anmelder bestimmte Bedingungen oder Verpflichtungen nicht erfüllt.