Zusätzliche Informationen
Für die Aufgaben, die für Spediteure oder logistische Lagerbetriebe eine Herausforderung darstellen, haben wir auf der Grundlage der Bestimmungen des EU-Zollkodex ein Angebot zur Vereinfachung und Erleichterung der Zollabwicklung ausgearbeitet: Zollaudit, Erlangung der Genehmigung zum Betrieb eines Zolllagers und Erlangung der Genehmigung zur Nutzung eines anerkannten Ortes.
Die Zertifizierung zum Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO-C und AEO-S) ist für alle Teilnehmer der Lieferkette nicht unbedeutend. Wir unterstützen alle Unternehmen, die eine solche Zertifizierung anstreben, bei allen damit verbundenen Tätigkeiten.
Unternehmen, die noch nicht über eine Zollagentur verfügen, helfen wir mit der Vorbereitung, den Verfahren und der Verwaltung für die Vorbereitung, Durchführung und Aufnahme der operativen Arbeit sowie der internen Kontrolle einer solchen Abteilung.

- Zollprüfung
- Konsolidierung und Umladung von Waren
- Zollstatus
- Pflichten und Rechte des Beförderers während des Versandverfahrens
- finanzielle Sicherheit im Transit
- internes und externes Versandverfahren
- Zollabfertigung
- Umsetzung der im Zollkodex der Union vorgesehenen zollrechtlichen Vereinfachungen
- offene und geschlossene Ausbildung
- Zollberatung
- Herkunft der Waren
- Zollwert der Waren
- Klassifizierung der Waren
- Zollprüfung
- Zollkontrolle
- Zollverfahren
- anerkannter Ort
- Zolllager und andere Orte, an denen Waren gelagert werden
