Die Beförderung von Nicht-EU-Waren von einem Ort zu einem anderen Ort innerhalb der Union unterliegt bestimmten Formalitäten. Wann wird das T1- oder T2-Versandverfahren angewendet? Das T1-Verfahren wird hauptsächlich für die Beförderung von Nicht-EU-Waren verwendet. Es führt zur Aussetzung der Einfuhrabgaben und anderer handelspolitischer Maßnahmen, bis die Waren ihren Bestimmungsort in der EU erreicht haben (Art. 189 UKC-RD).
Ein Beispiel: Ein Importeur hat sein Lager in Warschau. Er möchte dort Waren lagern, die sich in der DCT in Gdansk befinden, und sie selbst abfertigen. Dazu muss er das Versandverfahren bei der Zollstelle in Danzig eröffnen und bei der Zweigstelle in Warschau abschließen. Die Außenstelle in Danzig fungiert als Abgangsstelle und die Außenstelle in Warschau als Bestimmungsstelle. Der Beamte bestimmt jedes Mal die Frist für den Abschluss der Versandanmeldung T1 auf der Grundlage der vom Einführer gemeldeten Daten, wie z. B. der Entfernung zwischen der Abgangs- und der Bestimmungsstelle oder des Verkehrsträgers. Das bedeutet, dass der Spediteur nur eine begrenzte Zeit hat, um die Ware zu liefern und für das nächste Verfahren anzumelden.
Externes Versandverfahren (T1)
Für die Erstellung eines T1-Zolldokuments ist es unerlässlich, über ein solches zu verfügen:
- Transportformular (CMR);
- Warenverzeichnis oder Packliste;
- Bescheinigungen, die für die Durchfuhr bestimmter Waren erforderlich sind, wie z. B. ein Ursprungszeugnis oder ein Gesundheitszeugnis;
- Handelsrechnung.
Wenn Waren in die Europäische Union gelangen, können sie zollpflichtig sein, d.h. in den Verkehr gebracht werden. Wird dieses T1-Versandverfahren nicht durchgeführt – und sind die Waren bei der ersten Zollstelle, z.B. bei der Grenzzollstelle: am Flughafen oder im Seehafen, nicht zollpflichtig, dann muss ein Dokument ausgestellt werden.
Die Versandanmeldung wird der Abgangsstelle in elektronischer Form vorgelegt. Nach der Registrierung wird eine MRN zur Erfassung und Kontrolle des Transportvorgangs vergeben.
Wenn die Waren bei der Bestimmungsstelle angekommen sind, wird das Zolldokument T1 (Versandverfahren) für die Vorbereitung eines nachfolgenden Verfahrens benötigt, z. B. für die Überlassungserklärung.
Internes Versandverfahren
Das interne Versandverfahren hingegen wird angewendet, wenn Unionswaren von einem Ort im Zollgebiet der Union zu einem anderen befördert werden und dabei ein Land oder Gebiet außerhalb dieses Gebiets durchqueren. Die wichtigste Funktion der Anmeldung ist die Bestätigung und Aufrechterhaltung des Unionsstatus der beförderten Waren. Ein Beispiel für das interne Versandverfahren ist die Beförderung von Polen nach Italien über die Schweiz.