Handel mit Drittländern im Sinne der EU-Zollvorschriften ist die Einfuhr von Waren aus Ländern außerhalb der EU oder die Ausfuhr von Waren aus der EU. Dieser Prozess beinhaltet die Freigabe und den Transport von Waren über die Zollgrenzen der Europäischen Union, wobei die Waren an der Grenze den EU-Vorschriften in Bezug auf Zölle, Steuern, Grenzkontrollen und Vorschriften über Sicherheit, Umweltschutz und öffentliche Gesundheit unterliegen. Die von unserer Akademie organisierten Schulungen und Kurse decken genau dieses Thema ab.
Der Warenverkehr mit dem Ausland erfordert die Einhaltung bestimmter Zollverfahren und -vorschriften, einschließlich der Anmeldung von Waren, der Zahlung von Steuern und Abgaben, der Einholung von Bescheinigungen und Genehmigungen sowie der Durchführung von Grenzkontrollen. Alle diese Tätigkeiten, die die Überlassung von Waren umfassen, werden durch die EU-Zollvorschriften geregelt, in denen unter anderem die Zollsätze, die Verpflichtung zur Abführung der Mehrwertsteuer, die Kriterien für den Warenverkehr und andere Anforderungen festgelegt sind.
Außenhandel mit Waren – Vorschriften
Die Einfuhr von Waren im Sinne der Zollvorschriften ist das Verbringen von Waren aus Drittländern (Nicht-EU-Ländern) in das Gebiet der Europäischen Union. Die Ausfuhr ins Ausland hingegen ist die Ausfuhr von Waren aus dem Gebiet der Europäischen Union im Sinne des Zollkodex der Union. Gemäß dem Zollkodex (Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2013) ist für beide Vorgänge die Vorlage der entsprechenden Anmeldungen erforderlich, die zu den für die Durchführung dieser Verfahren erforderlichen Unterlagen gehören. Wie bereitet man sie vor? Dies ist eine der Fragen, die wir in unseren Schulungen und Kursen behandeln.
Die Zulassung von Waren zum Außenhandel wird durch Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und anderen Ländern geregelt. Diese Abkommen legen Handelspräferenzen fest, wie etwa niedrigere Zölle oder Zollbefreiungen, die sich auf die Kosten für die Ein- und Ausfuhr von Waren auswirken können.
AC Porath unterstützt im Rahmen der Zollagentur die Akteure des internationalen Handels im Rahmen ihrer Mandate bei der Durchführung von Ausfuhr- und Überlassungsverfahren. Im Rahmen der Zollakademie bietet AC Porath Schulungen und Kurse für Unternehmer und deren Mitarbeiter an, die im internationalen Handel tätig sind. Wir beantworten alle unklaren Fragen zu diesem Thema und helfen Ihnen, die Vorschriften für Ausfuhr- und Einfuhrverfahren innerhalb der EU richtig zu verstehen.