Die Zollagentur stellt das Dokument T2L aus, wenn das Verfahren des innergemeinschaftlichen Transits im See- und Lufttransport angewendet wird. Nach dem Seerecht wird das Meer (bis zu 12 Seemeilen von der Basislinie) und der Luftraum als Gebiet eines Drittlandes behandelt. Daher erfordert die erneute Einfuhr von Waren in die EU ohne zollrechtliche Überwachung den Nachweis des Unionszollstatus, also das Dokument T2L. Eine Ausnahme bildet der Seetransport auf sogenannten Linienverkehrswegen, bei dem trotz Verlassen der 12 Seemeilen keine T2L erforderlich ist. Ähnlich wie bei T2, das im Straßentransport verwendet wird, bestätigt das Dokument T2L den Unionsstatus der Ware. Dieses Dokument wird in jeder Niederlassung der Zollbehörde am Ort der Beladung und Ausfuhr der Ware ausgestellt.
Wann wird das Dokument T2L ausgestellt?
- wenn der Verdacht besteht, dass die Ware keinen Unionsstatus hat;
- wenn die Ware während des Transports den Unionsstatus verlieren könnte.
Zur Erstellung des T2L-Dokuments sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Bill of lading (engl. bill of lading, kurz BL oder BOL);
- Warenspezifikation oder Packing List;
- Erklärung über den Status der Ware, ausgestellt vom Exporteur;
- Handelsrechnung oder ein anderes Dokument, das den Unionsstatus der Ware bestätigt;
- Zollanmeldungsnummer der Ware, die den Unionsstatus im Verfahren der Zulassung zum Warenverkehr erworben hat.
Das T2L-Dokument wird in elektronischer Form ausgestellt und ist 90 Tage gültig. Seine wichtigste Funktion besteht darin, den Unionszollstatus für die transportierten Waren zu bestätigen und aufrechtzuerhalten. Das bedeutet, dass, wenn Waren sich im freien Verkehr im Zollgebiet der Europäischen Union befinden, das T2L-Dokument beweist, dass diese Produkte nicht der zollrechtlichen Überwachung unterliegen.
Außerdem gibt es das T2LF-Dokument, das den gemeinschaftlichen Status von Waren bestätigt, die zwischen Teilen des Zollgebiets der Union transportiert werden, jedoch nicht aus dem EU-Steuergebiet stammen. Dies betrifft Fälle, in denen die EU-Vorschriften bezüglich der Mehrwertsteuer nicht angewendet werden.
Welche Daten muss das Dokument enthalten, das den Unionsstatus der Ware bestätigt?
- den vollständigen Namen und die Adresse des Absenders der Ware oder des Exporteurs oder der zuständigen Person, wenn diese Person nicht gleichzeitig der Absender oder Exporteur ist;
- die Warenbeschreibung und deren Menge;
- das Bruttogewicht in Kilogramm;
- die Kennzeichen und Nummern der Verpackungen;
- das Ausstellungsdatum und die MRN-Nummer;
- den Code der Zollbehörde, die das Dokument ausgestellt hat;
- bei Transport auf dem Seeweg – die Containernummer.
Als Zollagentur bietet AC Porath ein umfassendes Dienstleistungsangebot. Wir garantieren die vollständige Organisation aller Zollverfahren, von der Beladung bis zur Ankunft beim Zielzollamt, einschließlich Kontrollen. Zu AC Porath gehört auch die Porath Zollakademie, die sich auf spezialisierte Schulungen und Beratung konzentriert.