Rechtsänderungen ab 2026: Die TSL-Branche muss sich auf eine Revolution vorbereiten
Das Jahr 2026 begann mit umfassenden Änderungen der Vorschriften der Europäischen Union, die die Funktionsweise des Transport-, Speditions- und Logistiksektors (TSL) grundlegend verändern werden.
„Polnische Unternehmen haben nur noch wenig Zeit, ihre Prozesse an die Anforderungen der vollständigen Digitalisierung, neuer Sicherheitssysteme und von Klimaschutzmechanismen anzupassen“, sagt Joanna Porath, Inhaberin der Zollagentur AC Porath.
Es stehen Rechtsänderungen bevor, die erhebliche Auswirkungen auf die Tätigkeit der TSL-Branche haben werden. Unternehmer müssen sich auf zentrale Veränderungen einstellen, unter anderem in den Bereichen Importkontrollen, Zollanmeldungen im Export sowie Mechanismen zur Anpassung von CO₂-Emissionen an neue Anforderungen.
„Dies ist ein entscheidender Moment für Tausende von Unternehmen im internationalen Handel und Transport. Unternehmer müssen auf eine beispiellose Transformation vorbereitet sein, die jeden Aspekt ihrer Tätigkeit betreffen wird. Ohne angemessene technologische und organisatorische Vorbereitung können Unternehmen ihre Wettbewerbsfähigkeit am Markt verlieren“, betont Joanna Porath.
Fünf zentrale Änderungen im Jahr 2026, auf die sich die TSL-Branche vorbereiten muss
1. ELO – Verpflichtende Logistikhülle für Transporte über Frankreich
Im Januar 2026 erfolgt die vollständige Einführung von ELO. Für alle Transporte zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich über Frankreich wird das System Enveloppe Logistique Obligatoire (ELO) verpflichtend. Diese digitale Lösung erfordert die Erstellung einer elektronischen „Logistikhülle“ für jedes Fahrzeug.
Die ELO-Hülle muss enthalten:
- ENS-Sicherheitsanmeldungen
- Ausfuhr-, Einfuhr- und Transitmeldungen
- Informationen über die beförderten Waren
- Fahrzeug- und Fahrerdaten
„Jeder Frachtführer, der auf der Route EU–Großbritannien über Frankreich tätig ist, muss über ein Konto im System der französischen Zollverwaltung verfügen und die Logistikhüllen vor Erreichen der Grenze erstellen. Ohne korrekt erstellte Hülle ist die Einfahrt in den Hafenbereich oder zum Eurotunnel-Terminal nicht möglich“, erklärt die Geschäftsführerin von AC Porath.
Ein besonderes Risiko besteht darin, dass das Ausfuhrverfahren nicht geschlossen wird, wenn der Fahrer nicht alle mit den transportierten Waren verbundenen MRN-Nummern scannt. In diesem Fall kann der Exporteur den Nullsteuersatz bei der Mehrwertsteuer nicht anwenden.
2. CBAM – Grenzausgleichsmechanismus für CO₂-Emissionen
Ab dem 1. Januar 2026 endet die Übergangsphase des CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism) und die Zielphase mit vollständigen finanziellen Verpflichtungen beginnt. CBAM ist eine Art CO₂-Grenzabgabe, die gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen europäischen Herstellern und Importeuren aus Ländern mit niedrigeren Klimastandards schaffen soll.
Von CBAM erfasste Waren sind unter anderem: Zement, Strom, Düngemittel, Roheisen und Stahl, Aluminium sowie Wasserstoff.
Neue Pflichten für Importeure:
- Erlangung des Status eines „zugelassenen CBAM-Anmelders“
- jährliche Meldung der eingeführten Warenmengen und der damit verbundenen Emissionen
- Erwerb von CBAM-Zertifikaten entsprechend den CO₂-Emissionen
- erste Abrechnungen im Jahr 2027 für das Jahr 2026
„CBAM ist ein beispielloser Mechanismus, der erstmals importierte Waren mit Abgaben für außerhalb der EU verursachte Emissionen belastet. Unternehmen, die Stahl, Aluminium oder Düngemittel importieren, müssen sich bereits jetzt auf neue Kosten und Verfahren vorbereiten“, erklärt Joanna Porath.
Die Europäische Kommission plant zudem, CBAM auf verarbeitete Produkte wie Autoteile, Kühlschränke oder Waschmaschinen auszuweiten, was in den Jahren 2026–2028 erfolgen könnte.
3. ICS2 – Neues Importkontrollsystem für den Straßen- und Schienenverkehr
Ab dem 1. Juni 2026 endet für Polen die Übergangsphase, und das Import Control System 2 (ICS2) muss vollständig für den Straßen- und Schienenverkehr umgesetzt werden. Bislang konnten polnische Frachtführer das System ICS1 nutzen, ab Juni sind sie jedoch verpflichtet, vollständige Summarische Eingangsanmeldungen (ENS) im neuen System zu übermitteln.
Zentrale Anforderungen:
- ENS-Anmeldungen müssen eine Stunde vor Grenzübertritt bei Straßentransporten und zwei Stunden vorher bei Schienentransporten abgegeben werden
- erforderliche Angaben umfassen die EORI-Nummer sowie 6-stellige Warencodes
- fehlerhafte Anmeldungen werden automatisch abgelehnt
- fehlende Anmeldungen können zur Zurückhaltung der Waren an der Grenze führen
„Die Frachtführer tragen die volle Verantwortung für Fehler in den Anmeldungen. Unzureichende Vorbereitung kann zu erheblichen Verzögerungen und zusätzlichen Kosten führen“, betont Joanna Porath.
Bemerkenswert ist, dass 11 EU-Mitgliedstaaten (Bulgarien, Griechenland, Deutschland, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Malta, die Niederlande, Portugal und Slowenien) die ICS2-Anforderungen bereits seit September 2025 anwenden. Dies führt derzeit zu einer komplexen Situation für polnische Frachtführer, die je nach Route unterschiedliche Verfahren anwenden müssen.
4. AES/ECS2 PLUS – Neues Zollsystem für den Export
Im Jahr 2026 wird das System AES/ECS2 PLUS vollständig in Betrieb sein und die bisherigen vereinfachten Ausfuhrverfahren abschaffen. Ausfuhranmeldungen können ausschließlich elektronisch von speziell zugelassenen Orten oder bei Zollstellen abgegeben werden.
Die wichtigsten Änderungen:
- Abschaffung des vereinfachten Verfahrens am Ort (Eintrag in das Register des Anmelders)
- jede Zollanmeldung unterliegt einer Prüfung durch einen Beamten der Zoll- und Steuerverwaltung
- Umladungen von Waren im Ausfuhrverfahren nur an zugelassenen Orten mit allgemeiner Genehmigung
- Identifikation der Beteiligten ausschließlich anhand der EORI-Nummer
„Der Systemwechsel bedeutet das Ende der automatischen Freigabe von Anmeldungen. Unternehmen müssen mit längeren Abfertigungszeiten und einer detaillierteren Dokumentation der Sendungen rechnen“, ergänzt Joanna Porath.
5. Neuer Zollkodex der Union (nUZK) – Reform im Gange
Obwohl die vollständige Umsetzung des Neuen Zollkodex der Union für die Jahre 2028–2038 geplant ist, wird das Jahr 2026 entscheidend für den Abschluss der Verhandlungen sein. Die Reform sieht die Schaffung eines vollständig neuen Zollsystems vor, das auf Datenzentralisierung und Digitalisierung der Verfahren basiert.
Geplanter Zeitplan:
- 1. Januar 2028 – Aufnahme der Tätigkeit der EU-Zollbehörde
- 1. März 2028 – neue Regeln für den E-Commerce und Abschaffung der Zollbefreiung für Sendungen bis 150 EUR
- ab 2028 – verpflichtende Einführung des EU Customs Data Hub für E-Commerce-Unternehmen
- ab 2032 – freiwillige Nutzung der Plattform für andere Unternehmen sowie das Programm „Trust & Check“
- 2038 – verpflichtende Nutzung des EU Customs Data Hub für alle Importeure
„Die Reform wird den EU Customs Data Hub einführen – ein zentrales Portal, über das alle Unternehmen ihre Zolldaten übermitteln werden. Das erfordert schon jetzt Investitionen in die Anpassung der IT-Systeme“, betont die Inhaberin der Zollagentur AC Porath.
Rechtsänderungen 2026 – Herausforderungen für polnische Unternehmen
Die Komplexität der Reformen stellt polnische TSL-Unternehmen vor zahlreiche Herausforderungen:
Technologisch
- Notwendigkeit der Modernisierung oder des Austauschs von IT-Systemen
- Integration mit neuen Systemen (ICS2, AES PLUS, NCTS, ELO)
- Einführung elektronischer Datenaustauschprozesse
Organisatorisch
- Schulung des Personals in neuen Verfahren
- Benennung von Verantwortlichen für einzelne Systeme
- Reorganisation der Zollabfertigungsprozesse
Finanziell
- Investitionen in IT-Infrastruktur
- höhere Kosten im Zusammenhang mit CBAM
- mögliche Verzögerungen und Sanktionen bei Nichteinhaltung der Vorschriften
Wie kann man sich vorbereiten?
Experten empfehlen Unternehmen, umgehend folgende Maßnahmen zu ergreifen:
- Überprüfung und Aktualisierung der Daten im EORI/PUESC-System
- Registrierung in neuen Systemen (ICS2, ELO, CBAM)
- Schulung des Personals zu neuen Verfahren und Systemen
- Analyse der Lieferketten im Hinblick auf CBAM-Anforderungen
- Systemtests vor der verpflichtenden Einführung
- Zusammenarbeit mit Anbietern von IT-Lösungen
- Überprüfung der Dokumentation und internen Verfahren
„Unternehmen, die bereits jetzt mit den Vorbereitungen beginnen – durch Investitionen in moderne IT-Systeme, Schulungen des Personals und Anpassung der Prozesse – werden deutlich besser aufgestellt sein. Eine schnelle Anpassung an die ab 2026 geltenden Rechtsänderungen wird ihre Wettbewerbsfähigkeit sichern“, fasst Joanna Porath zusammen.